SMART CHARGER der neuesten Generation Das Ladegerät HOTA D6 DUAL SMART CHARGER verfügt über zwei unabhängige Ladeausgänge und kann wahlweise an einer Autobatterie (DC 12 V), mit einem LiPo-Akku oder einer anderen Gleichstromquelle (DC 6,5-30 V) mit stabiler Spannung betrieben werden. Der Ladestrom lässt sich von 0,1 bis 15 A in Schritten von 0,1 A bei max. 650 W Ladeleistung (max. 325 W pro Ladekanal) wählen, der Entladestrom ist bei max. 15 W Entladeleistung pro Ausgang von 0,1 bis 3 A einstellbar. Integrierte Balancer gleichen die einzelnen Zellenspannungen von Lithium-Akkus mit bis zu 1,6 A pro Ladekanal zueinander an. Eine manuelle Nachjustierung der einzelnen Balancer-Kanäle ist bei Bedarf möglich. Geladen werden können Lithium-Akkus bis 6s, Nickel-Akkus bis 16 Zellen sowie Blei-Akkus mit 2 bis 24 V. Zusätzlich verfügt der Lader über einen USB-Anschluss, der bis zu 2,1 A Ladestrom bei 5 V Spannung liefert. Smartphones wie beispielsweise das Apple iPhone 8, Apple iPhone X, Samsung S8 und viele andere mobile Geräte lassen sich mit dem Ladegerät kabellos (induktiv) aufladen. Eine Besonderheit ist das IPS-LCD in 2,8 mit 320 x 240 Pixeln und einer Wiedergabe von rund 260.000 Farben. Updates/Upgrades lassen sich mit einem optionalen USB/Micro-USB-B-Adapter installieren. Dank des einfachen Bedienkonzepts per Einstellrad mit integriertem Knopf lässt sich der gewünschte Vorgang schnell und frustfrei einstellen. Das Gerät misst 108 x 105 x 76 mm, wiegt 360 g und hat ein Gehäuse aus schlagzähem Kunststoff. Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich ggfs. sensible personenbezogene Daten, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) registriert: DE49049679 "
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